Viele Kunden kommen zu Antiquitätenhändlern, um Ihre „Schätze“ bewerten zu lassen. Man sollte sich in diesem Fall darüber klar sein, daß ein Antiquitätenhändler kein Gutachter ist, sondern die ihm gezeigten Objekte gegebenenfalls auch ankaufen möchte. Deshalb wird er Ihnen auch nur ein Ankaufsangebot unterbreiten, wenn er Interesse an den Sachen hat.
Sollten Sie nur an einer Bewertung der Gegenstände (z.B. für eine Erbschaftsaufteilung) interessiert sein wäre es besser einen vereidigten Sachverständigen zu beauftragen, der dann ein neutrales Gutachten erstellt. Empfehlungen bekommen Sie beispielsweise bei der IHK.
Das ist dann natürlich kostenpflichtig unabhängig davon, ob die begutachteten Dinge auch wirklich einen hohen Wert haben. Für ein umfangreicheres Gutachten ist auch schnell mal ein großer Teil des Wertes der Gegenstände zu bezahlen.
Die eigenständige Suche im Internet birgt auch einige Fallstricke. Wenn Sie ein ähnliches Objekt im Internet finden ist es für Laien sehr schwer festzustellen, ob der angebotene Preis auch realistisch ist. Auf vielen Plattformen werden Objekte zu absolut überzogenen Preisen angeboten, aber teilweise sogar über Jahre nicht verkauft. Auch kann man Objekte oft nicht zwingend miteinander vergleichen. Der Zustand, die Herkunft (Provenienz) und – insbesondere bei Bildern – Unterschiede wie Qualität, Bildthema, Größe, Entstehungszeit, Technik und die Qualität der Ausführung können erhebliche Preisunterschiede ausmachen.
Manchmal liegen auch schon ältere Gutachten vor. Hierbei ist zunächst einmal zu sagen, daß sich über die Jahre oder Jahrzehnte die Preise in die eine oder andere Richtung massiv verändert haben können. Besonders drastische Beispiele für den Verfall von Preisen sind Teppiche, Briefmarken, altes Zinn oder viele Möbel.
Außerdem gibt es verschiedene Arten von Gutachten. Bei einem Versicherungsgutachten wird man beispielsweise die Werte sehr hoch ansetzen, da man im Schadensfall möglichst viel für sein Objekt bekommen möchte. Bei einem Nachlassgutachten, insbesondere wenn eventuell Erbschaftssteuer anfallen könnte, wird vielleicht etwas niedriger bewertet.
In jedem Fall sollte man natürlich einkalkulieren, daß man von einem Händler diese Preise nicht vollständig bekommen kann, da er ja einen Gewinn erzielen muß, um davon zu leben. Und in dem Verkaufspreis eines Objekts sind in der Regel 19% Mehrwertsteuer enthalten.
